Physiotherapie Bruchköbel – Allgemeine Infos

Ersttermin: Was soll ich mitbringen?

  • Sportliche bzw. bequeme Kleidung
  • Großes Badetuch
  • Ihren Terminkalender
  • Rezept bzw. Verordnung des Arztes mit evtl. Röntgenbildern und Op-Berichten

Einhaltung von Behandlungsterminen:

Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wir weisen darauf hin, dass wir den Ausfall eines Termins nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen und Ihnen deswegen privat in Rechnung stellen müssen (gemäß §611, 615 BGB). Wir berechnen eine Ausfallgebühr in Höhe des ausgefallenen Termins.

 

Durch den aktiven Anrufbeantworter können rund um die Uhr Nachrichten hinterlassen werden (24 Stunden/ 7 Tage die Woche). Eine Erreichbarkeit ist somit immer gewährleistet.


Rezeptgebühr – Warum muss ich etwas dazu zahlen?

Jeder gebührenpflichtige gesetzlich Versicherte muss eine Rezeptgebühr bei Abgabe des Rezeptes erbringen. Die Rezeptgebühr ist der Eigenanteil des Versicherten und kommt der jeweiligen Krankenkasse zu Gute. Bei uns ist die Rezeptgebühr spätestens am zweiten Behandlungstag zu entrichten. Sie setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:

  • 10€ Rezeptgebühr
  • 10% vom gesamten Wert (Brutto) des Rezeptes

 

Honorarsätze für Privat- und Beihilfepatienten

Honorarberechnungen für Privatpatienten können in der Physiotherapie nach aktueller Rechtsprechung den 2,3-fachen VdAK-Satz für aktive Leistungen und den 1,8-fachen VdAK-Satz für technische Zusatzleistungen berücksichtigen. Grundsätzlich liegen unsere Preise mit dem 1,6-fachen Satz dadurch unter den oben genannten Sätzen, die, wie erwähnt, als obere Grenze des Preisspektrums gelten sollten.

 

Bitte beachten Sie als Beihilfepatient, dass wir keinen Unterschied zwischen Privat oder Beihilfe machen. Leider herrscht bei manchen Beihilfepatienten der Irrglaube, es handel sich bei den beihilfefähigen Höchtbeträgen um die Honorarsätze die einem Heilbehandler für seine Arbeit maximal zustehen. Dies ist, auch bestätigt durch das Bundesinnenministerium, nicht richtig. " Beihilfesätze sind nicht kostendeckend!", erklärte das Ministerium in einer Pressemitteilung.